Seit diesem Jahr unterliegen auch Granulatstreuer der Prüfpflicht, sofern diese geschoben, gezogen oder vom Schlepper getragen sind und auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel (wie z.B. Schneckenkorn) damit ausgebracht wird. Weiterhin keiner Prüfung unterliegen die handgeführten Dochtstreichgeräte.
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